Rahmen für die räum- liche Entwicklung des Landes geschaffen. Die Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums, in Form von Zielen und Grundsätzen sind unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1 des Raumordnungs- gesetzes ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF