und Umleiten von Wasser sowie das Errichten von Anlagen zur Grundwasserförderung; - der Umbruch von Grünland zur Ackernutzung; - die Beseitigung von Feldrainen, Hecken, Solitärbäumen und Flurgehölzen aller Art; die Beseitigung oder Veränderung besonderer Lebens- und Zufluchtsstätten schutzbedürftiger Pflanzen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:13 04.06.2025
Format: PDF