wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet: § 1 Gebühren und Auslagen Die Gebühren und die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis ( Anlage ). § ...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet: § 1 Gebühren und Auslagen Die Gebühren und die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage) § 2 ...
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Arbeitseinkom men (§ 850e Nummer 2 ZPO) - Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (§ 850e Nummer 2a ZPO) Es wird beantragt, Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Prozesskostenhilfe wurde gemäß anliegen dem Beschluss bewilligt. - Anlagen: Schuldtitel und ______ Vollstreckungsunterlagen ...
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