von Anlagen, die dem Wasserrückhalt dienen, muss künftig keine Genehmigung mehr beantragt werden. Zudem ist im Gesetzentwurf eine Experimentierklausel vorgesehen, die zeitlich befristet neue Modelle zur Gewässerunterhaltung erlaubt. Der Förderaufruf zum Förderprogramm „Wassermanagement“ sowie weitere ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 09:35 07.02.2024
Format: Pressemitteilung