Abschriften sind entsprechend den Hinweisen in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Amtliche Beglaubigungen dürfen nur von Behörden mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung vorgenommen werden, z.B. von Einwohnermeldeämtern. Beglaubigungen von Krankenkassen, Versicherungen, Pfarrämtern usw. werden folglich ...
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Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
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