Das bedeutet: Entsprechen die tariftreuepflichtigen Entgelte mindestens dem aktuellen Vergabemindestlohn, gelten diese Tarifentgelte. Unterschreiten sie diesen, sind die betreffenden Entgeltgruppen durch den Vergabemindestlohn zu ersetzen. Dieses Tarifdatenblatt bildet die Anlage zu folgender „Eigenerklärung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:35 26.11.2025
Format: PDF