werden Testmessungen für den Strahlenschutz gemacht und es wird die Zuverlässigkeit der Überwachungsanlagen geprüft.“ Aber die Anlage muss auch eine Zulassung gemäß dem Arzneimittelgesetz erhalten, denn das Erzeugen der Tracer-Substanzen fällt unter die Arzneimittelherstellung. „Es muss gezeigt werden, dass ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 20:02 19.11.2025
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