und andere Formen von Kindeswohlgefährdung dar. Dabei lohnt es sich, einmal genauer auf die UN-Kinderrechte zu schauen und sich selbst zu überprüfen, welche Rolle diese in Ihrem beruflichen Handeln spielen und inwieweit Sie diese in Kinderschutzfällen noch stärker berücksichtigen können.  Im Rahmen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 09.11.2025
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