ABSCHNITT VII - WIDERSPRUCHSRECHT DER BETROFFENEN PERSON

Artikel 14 - Widerspruchsrecht der betroffenen Person Die Mitgliedstaaten erkennen das Recht der betroffenen Person an, a) zumindest in den Fällen von Artikel 7 Buchstaben e und f jederzeit aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus...
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Aktualisiert: 09:34 08.02.2026
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Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 08.09.2021 Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Verselbständigung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beschlossen. Dieser Gesetzentwurf...
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Aktualisiert: 00:49 08.02.2026
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