teils neue Höchstbeträge. Diese Höchstbeträge können dem aktualisierten „Informationsblatt zu § 23 BBhV Heilmittel“ unter „Formulare/Vordrucke/Hinweisblätter“ entnommen werden. Die Änderungen sind in Fettdruck kenntlich gemacht. Zurück ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:49 25.01.2026
Format: Seite