hat der Arbeitnehmer zu erbringen. e) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. f) Der volle Urlaubsanspruch erwachsener Arbeitnehmer wird erstmalig nach sechsmonatigem, ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Kurzfristige Arbeitsunter- brechungen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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