als Fachpraxislehrkraft an Berufsbildenden Schulen sind in der Stellenliste gesondert als solche unter Option mit einem „F“ ausgewiesen. Für eine unbefris- tete Einstellung auf diesen gelten abweichend ausschließlich die in der Stellenliste vermerkten konstitutiven Einstellungsvoraussetzungen. Sofern ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:27 17.04.2024
Format: PDF