Das Hydrogeologische Gutachten weist in der Modellrechnung nach, dass nur geringfügige Änderungen des Grundwasserstands und Wasserhaushalts zu erwarten sind, die sich auf den unmittelbaren Nahbereich des entstehenden Gewässers beschränken (vgl. Hydrogeologisches Gutachten, Anlage 11, Seite 19f). Die Änderungen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:48 21.11.2025
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