wenn sich die Korrektorinnen oder Korrektoren der schriftlichen Prüfungsarbeiten über eine Bewertung nicht einigen können, f) über den vorzeitigen Abbruch eines Prüfungsteils durch einen Prüfling zu entscheiden, wo- bei für den Fall des vorzeitigen Abbruchs eines Prüfungsteils aus gesundheitlichen Gründen der Prüfling darauf ...
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Aktualisiert: 23:22 28.08.2025
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nicht einigen können, f) über den vorzeitigen Abbruch eines Prüfungsteils durch einen Prüfling zu entscheiden, wo- bei für den Fall des vorzeitigen Abbruchs eines Prüfungsteils aus gesundheitlichen Gründen der Prüfling darauf hinzuweisen ist, dass er sofort eine Ärztin oder einen Arzt zu konsultie- ren ...
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