Dies hat für den Bürger und die Behörde den Vorteil, dass ein Streit durch die vermittelnde Tätigkeit des Informationsfreiheitsbeauftragten außergerichtlich beigelegt werden kann (Begründung des Gesetzesentwurfs der LReg, LT-Drs. 5/748, S. 32 f.). Insofern stellt der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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