über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zu den in der Anlage 1 zu Buchstaben E bis I angeführten Stoffgebieten sowie das vorgeschriebene Wahlpflichtfach 4. Bei Anrechnung von Studienzeiten –und leistungen sowie bei Anerkennung von Prüfungsfächern nach § 22 AAppO sind die Anrechnungs- ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:08 19.12.2025
Format: PDF