Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:51 09.12.2025
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Krankenversicherung oder selbst beihilfeberechtigt sind. Die Einnahmen vermindern sich bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Beihilfeberechtigten um 15 Prozent und für jedes berücksichtigungsfähige Kind, unabhängig vom Alter, um den steuerlichen Kinderfreibetrag. Bis zum Erreichen ...
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Aktualisiert: 00:25 14.02.2025
Format: PDF