um die von der Gesetzesänderung betroffenen Stellen bei der Rechtsanwendung zu unterstützen. Als Artikelgesetz umfasst das OZG-Änderungsgesetz in Art. 1 eine Änderung des Onlinezugangs- gesetzes, in Art. 2 eine Änderung des E-Government-Gesetzes des Bundes und in den weiteren Artikeln Gesetzesänderungen, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:19 13.12.2024
Format: PDF