eingesehen werden.             Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen: - durch E ...
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Aktualisiert: 00:46 04.02.2026
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der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen: - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de , oder - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de Bei Bedarf ...
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