für die der Zuwendungsempfänger (Träger) Personalausgaben nicht zu tragen hat (Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung, Kind krank (i.d.R.), Elternzeit, Nichtbesetzung der Stelle, …). Verringerung der Pauschale um Zeiten ohne Personalaufwendungen des Trägers (Berechnung) Grundlage hierfür ist der Zuwendungsrechtsergänzungserlass ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:34 10.04.2024
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