erledigen und/oder die einem oder mehreren Mitarbeitern fachlich weisungsbefugt sind. Arbeitnehmer mit vergleichbaren höherwertigen und berufsspezifischen Qualifikationen, z. B. ➢ Gewerbliche Führungskräfte, d. h. fachliche und organisatorische Führung einer Gruppe von Mitarbeitern mit höheren Anforderungen ...
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