Förderprogramme zu beachten – es muss z.B. ein „sauberes Fahrzeug“ im Sinne der EU sein (Elektroantrieb); LSA strebt pragmatische Ausnahmeregelungen an. Sonderfall Boote für die WW: soll i. d. R. nicht gefördert werden; Einzelfallprüfung erforderlich; WW kann ihre Aufgaben als Wach- und Hilfsdienst i. A. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:17 24.09.2025
Format: PDF