und Möglichkeiten kennen und zum anderen auch nutzen können, d. h. die Befähigung zur Beteiligung ist zu fördern. Im Rahmen ihres Bildungsauftrages haben die Institutionen Kita, Schule, Berufs- oder Hochschule im tagtäglichen Handeln eine besondere Verpflichtung zur Stärkung der Demokratiebildung junger ...
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