ich/wir vor Antragstellung noch nicht begonnen. Mir/Uns ist bekannt, dass als Beginn des Vorhabens grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten ist. c) Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist unter Einbeziehung des beantragten ...
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