Voraussetzungen: a) Maßnahme dient unmittelbar der Beseitigung krankheitsbedingter Leistungsdefizite und damit der Wiedererlangung der vollen oder begrenzten Dienstfähigkeit, b) Positive Erfolgsaussichten im ärztlichen Gutachten (> 50 v. H.), c) Zumutbarkeit der Maßnahme für den Beamten, * Dieser Leitfaden erfasst ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:28 16.07.2024
Format: PDF