für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Voraussetzungen für den Landkreis zur Umsetzung sind die Zuwendungsbescheide des Bundes und Landes Sachsen-Anhalts. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Im Falle des Zuschlages ...
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Aktualisiert: 04:07 17.12.2025
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