Planungsleistungen. Diese betreffen die Ortsteile Gohrau, Griesen, Hostdorf und Kakau.   Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 12:45 26.05.2025
Format: Pressemitteilung