Kindschafts- und Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie Familiensachen (§ 23b GVG). Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz- , Versteigerungs-, Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Grundbuchamt. Einige Angelegenheiten werden nicht von allen Amtsgerichten durchgeführt, sondern sind entweder ...
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Aktualisiert: 02:09 26.01.2025
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