Arbeiten stellen keinen vorzeitigen Maßnahmebeginn dar. Die Ausga- ben hierfür sind zuwendungsfähig, soweit sie zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Projektabschluss getätigt wurden. Ausgaben für: Netto [EUR] MWSt [EUR] Brutto [EUR] (a) Planungsleistungen (b) Bauleistungen* (c) Liefer- und Dienstleistungen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
Format: PDF