Artikel 54 - Errichtung der Aufsichtsbehörde (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor: a)    die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde; b)    die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied ...
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Aktualisiert: 09:37 08.02.2026
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Artikel 44 - Errichtung der Aufsichtsbehörde (1)    Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor a)    die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde, b)    die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied ...
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Aktualisiert: 09:34 08.02.2026
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Aktualisiert: 01:53 28.09.2025
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Eine Kurzanleitung finden Sie am Anfang des IDEV-Formulars. Abschnitt A: Ausgewählte Erträge und Aufwendungen  Keine Änderungen Abschnitt B: Erhaltene Zuweisungen und Zuschüsse  Keine Änderungen Abschnitt C: Entwicklung des Anlagevermögens  Keine Änderungen Abschnitt D: Schulden  Anpassung der Erläuterungstexte ...
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Aktualisiert: 01:35 10.04.2024
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Aktualisiert: 22:54 02.09.2025
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