betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen . ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 12:40 25.04.2025
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