oder der Schulleiter sollten in diesen Fällen den Schulträger und das Ministerium für Bildung unverzüglich von einem angekündigten Besuch unterrichten. 3. Teilnahme am Unterricht Schulen dürfen und sollen in didaktisch und methodisch begründeten Fällen die oben genannten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:09 03.04.2024
Format: PDF