gewährleistet. Sofern in der Stelle keine beratend tätige Person mit 556 MBl. LSA Nr. 37/2005 vom 19. 9. 2005 einer juristischen Ausbildung nach Nr. 2.3 tätig ist, muss die zu gewährleistende Rechtsberatung auf andere Weise sichergestellt sein, etwa durch den Justitiar oder die Justitiarin des Trägers ...
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