Sachsen-Anhalt. Die Ausbildung findet in Bildungsgängen statt. § 2 Pflegeschulen an öffentlichen berufsbildenden Schulen (1) Öffentliche berufsbildende Schulen des Landes Sachsen-Anhalt gelten als Pfle- geschule, soweit Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz angeboten werden, wenn eine staatliche Anerkennung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 18:07 14.04.2023
Format: PDF