besitzt oder die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamten- verhältnis gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt,  einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Lauf- bahn qualifizierende Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
Format: PDF