Abs. 1 EU GRCh (Schutz personenbezogener Daten) und das „Recht am eigenen Bild“ (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 22, 23 KunstUrhG) vor jeder Art der unbefugten Anfertigung, Verbreitung oder Veröf- fentlichung einer bildlichen Darstellung der Person. Insbesondere im Zusammenhang mit den jährlich ...
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Aktualisiert: 04:07 17.12.2025
Format: PDF