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Aktualisiert: 09:38 08.02.2026
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und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass der Bestand an Einrichtungen und Diensten regelmäßig festgestellt wird, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen ...
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2026/2027 Der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz - den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung übertragen. In diesem Zusammenhang müssen die Jugendämter dafür Sorge tragen, dass der Bestand an Einrichtungen und Diensten ...
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