Junglandwirtinnen und Junglandwirtinnen, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können bis zu 70.000 Euro innerhalb von fünf Jahren als Zuschuss erhalten. » Zu den notwendigen Antragsunterlagen und Hinweise (FP 6801). ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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