an der Zwischenprüfung, das Berichtsheft (Ausbildungs- nachweis), gegebenenfalls der Antrag auf Prüfungs- erleichterung gemäß § 12 Abs. 4 mit Nachweis gemäß § 9 Abs. 2 und gegebenenfalls Angaben zu Fehlzeiten von mehr als drei Monaten der Ausbildung, 2. in den Fällen des § 10 Abs. 2 und 3 (Prüfung in beson- deren Fällen) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
Format: PDF