der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Er führt 9 in seinem Zuständigkeitsbereich regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftig- ten (in der Regel sind dies Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einer Schule), seine Ehrenamtlichen und die Schülerinnen und Schüler durch. Die Träger ...
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Aktualisiert: 07:36 12.11.2025
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eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig.   Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeitgeberseite auf Antrag von der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt: das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz) eine Zulässigkeitserklärung für eine Kündigung erhalten. Zu allen Fragen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:22 19.11.2025
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