und andere juristische Personen zwischengemeinschaftlicher Zu- sammenarbeit und die Träger der Sozialversicherung mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar o- der mittelbar beteiligt sind. Prinzipien der Schuldenstatistik Die Zuordnung der Kredite sowie der Kassenkredite nach Schuldarten erfolgt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF