Gemäß § 45 Absatz 2 BBiG können demnach externe Teilnehmer die Abschlussprüfung absolvieren. In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Stelle das Landesverwaltungsamt. Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie hier . Zulassungsvoraussetzungen: mindestens 4,5-jährige (54 Monate) ...
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Aktualisiert: 03:12 22.02.2026
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