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Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
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