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Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
uns vor, auch persönliche Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen ...
und kommerziell motivierte Einträge. Wir behalten uns vor, auch persönliche Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie ...
Vorhabenbeginn zum Zeitpunkt des Antragseingangs kann kein Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung abgeleitet werden. Die Antragstellenden tragen bis zur tatsächlichen Genehmigung des Vorhabens das volle Finanzierungsrisiko. Ein Vorhaben darf nicht gefördert werden, wenn es vor Antragseingang begonnen wurde. ...
und das Leistungsangebot einer Kindertageseinrichtung Bedeutung der sozialen und räumlichen Besonderheiten des Einzugsgebiets einer Kindertageseinrichtung rechtliche Vorgaben, trägerspezifische Inhalte und Umsetzungsstrategien Konzeption als Schnittstelle zwischen Einrichtung und Träger Etablierung ...
wieder neu zu erfinden und konzeptionell zu klären. Nach allen Regeln der Kunst entsteht eine pädagogische Einrichtungskonzeption nicht am Schreibtisch, sondern stellt das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten dar: mit Träger, Kommune, Kooperations-partner*innen und allen voran: ...
wieder neu zu erfinden und konzeptionell zu klären. Nach allen Regeln der Kunst entsteht eine pädagogische Einrichtungskonzeption nicht am Schreibtisch, sondern stellt das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten dar: mit Träger, Kommune, Kooperations-partner*innen und allen voran: ...
wieder neu zu erfinden und konzeptionell zu klären. Nach allen Regeln der Kunst entsteht eine pädagogische Einrichtungskonzeption nicht am Schreibtisch, sondern stellt das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten dar: mit Träger, Kommune, Kooperations-partner*innen und allen voran: ...
wieder neu zu erfinden und konzeptionell zu klären. Nach allen Regeln der Kunst entsteht eine pädagogische Einrichtungskonzeption nicht am Schreibtisch, sondern stellt das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses mit allen Beteiligten dar: mit Träger, Kommune, Kooperations-partner*innen und allen voran: ...