können durch den Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Beirates einberufen werden. (4) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Im Fall von Sondersitzungen kann davon abgewichen werden. (5) Die Mitgliedschaft im Beirat ...
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Aktualisiert: 05:49 21.11.2025
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Aktualisiert: 03:17 10.08.2025
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sich an Bürgerinnen und Bürger, Mandatsträgerinnen und -träger, an kommunale Verwaltungen sowie an Entscheidungsträgerinnen und -träger in Vereinen. Herunterladen inkl. MwSt. Aktuell nicht als Druckversion vorrätig Ministerium für Inneres und Sport Kommunalverfassungsgesetz, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung, ...
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Aktualisiert: 03:56 10.12.2025
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