zur Abschlussprüfung gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht erteilt werden kann. Sollten Sie feststellen, dass ihre Auszubildende oder ihr Auszubildender mehr als 10 % der gesamten Ausbildungszeit gefehlt hat, fügen Sie dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung die Anlage 1 – „Angabe ...
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Aktualisiert: 20:02 19.11.2025
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es hierzu noch eines konkreten Antrags bedarf. Es besteht nunmehr ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Informationsfreiheits- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit bin ich allerdings nur für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des IZG LSA ...
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Aktualisiert: 01:45 14.12.2025
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