mer 1 F P Stat G sind die Leitungen der staatlichen und kommunalen Fonds, Einrich- tungen und Unternehmen in öffentlicher Rechtsform oder die für das Haus- halts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen oder, soweit die Angaben hier nicht erlangt werden können, die Träger dieser Erhebungs- ...
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Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
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die Angaben hier nicht erlangt werden können, die Träger dieser Erhebungseinheiten auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 1 B Stat G sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Ver waltung wahrnehmen und bereits standardisierte und elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung ...
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Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
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Teil A.P4.TP2.FB 01 Stand 28.04.2022 (Rev 1) Zutreffendes bitte ankreuzen  oder ausfüllen ________ Name, Vorname Anschrift Landesverwaltungsamt Referat 307 – Verkehrswesen -Obere Luftfahrtbehörde- Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Antrag auf Erneuerung einer Lehrberechtigung gemäß Anhang ...
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Aktualisiert: 01:34 10.04.2024
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