der Famulatur Die Nachweise über die Ableistung der Famulatur sind dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nur dann als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen, wenn die Antragstellung postalisch erfolgt. Eine Anrechnung vor Prüfungsanmeldung ist nicht zwingend erforderlich! Anlage 6 ...
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Aktualisiert: 05:08 19.12.2025
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