gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befris- tete Ausnahme von der Online- Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach § 11a Absatz 1 B Stat G ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF