Veranstaltungen auf den Wegen mit mehr als 50 Personen 7. die Ausweisung von Reitwegen (2) Zustimmungen sind auf Antrag zu erteilen, soweit der Schutzzweck der Verordnung dies erlaubt. Sie können gemäß § 36 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 07.01.1999 (GVBl. LSA ...
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Aktualisiert: 05:16 03.04.2024
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